BZF I Seminar – Do you speak English?

Seit dem BZF II Seminar für den deutsch-sprachigen Funkverkehr sind bereits 8 Wochen vergangen. Um künftig auch im Ausland fliegen zu dürfen, möchte ich meine Kenntnisse mit dem BZF I noch um den englisch-sprachigen Funkverkehr für Sichtflieger erweitern.

Die Theorie-Kurse an der Flugschule muten so langsam beinahe schon an, wie Klassentreffen. Viele bekannte Gesichter drücken auch an diesem Wochenende wieder gemeinsam mit mir die Flugschulbank.

Unser Referent ist Ausbildungsleiter bei der DFS und Lotse am Stuttgarter Flughafen. Ganz anders als beim letzten Seminar geht es deshalb heute auch eher um Praxis-relevante Themen. Besonders die Beispiele zu Missverständnissen und Notfällen im Alltag des Lotsen sind eindrucksvoll.

Etwas ernüchternd ist das Besprechen des Prüfungsumfanges. Während mir die Sprechübungen wenig Kopfzerbrechen bereiten, sieht es mit dem zweiten Teil der praktischen Prüfung für das BZF I anders aus.

Die Bundesnetzagentur sieht nämlich vor, dass die Prüflinge einen von 50 englischen Texten aus dem Luftfahrthandbuch, der Aeronautical Information Publication oder kurz AIP, zunächst laut vorlesen und diesen anschließend mündlich übersetzen.

Eigentlich halb so schlimm – mein Englisch ist ansich ganz passabel – wäre da nicht die Tatsache, dass es sich bei diesen Passagen um deutsche juristisch-formale Behörden-Texte handelt, die mehr oder weniger wörtlich ins Englische übersetzt wurden und die nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch wieder mündlich in deutsche juristisch-formale Behörden-Texte zurückübersetzt werden müssen. Einschließlich einschlägiger Fachbegriffe versteht sich.

 

BZF-I-Texte

Als ich das so sacken lasse, erinnere ich mich an meine BZF II Prüfung. Vor mir war ein BZF I Prüfling an der Reihe, der diese Hürde nicht gemeistert hat. Es bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als alle 50 Texte mehr oder weniger auswendig zu lernen.

Unbeschadet dessen werde ich außerdem wohl noch einen Language-Proficiency-Test absolvieren müssen, in dem mein Sprachlevel offiziell bewertet wird. Ohne solch einen Test wird mein BZF-I-Zeugnis im Ausland keine Gültigkeit haben.

Der Kurs geht trotzdem versöhnlich zu Ende. Gemeinsam mit zwei Mitstreitern pilgere ich zum Italiener am Flugplatz. Wir verdrücken eine „Pizza Flieger“ und träumen bereits von unseren künftigen Ausflügen in ferne Länder.