ICAO Language Proficiency – Sprachprüfung Englisch Level 4

Erst vor 3 Tagen habe ich erfahren, dass heute an der Flugschule eine Sprachprüfung Englisch Level 4 stattfindet. Diese Language Proficiency ist erforderlich, damit mein BZF I im Ausland seine Gültigkeit hat. Und zwar jeweils für 4 Jahre.

Zwei Sprachprüfer nehmen die Erstprüfung ab, mit mir sitzen noch 9 weitere Teilnehmer im Schulungsraum der Hahnweide. Zunächst absolvieren wir alle gemeinsam eine Listening Comprehension, also eine Sprachverständnisaufgabe. Der Prüfer wirft seinen MP3-Player an und wir bekommen 12 Texte zu hören. Auf einem Prüfungsbogen kreuze ich zu jeder Frage die zutreffende Aussage an. Für jeden, der ab und an englische Texte liest oder Videos anschaut, überhaupt kein Problem.

Der zweite Teil der Prüfung findet mit jedem Kandidaten einzeln in Form eines Gespräches statt. Zunächst stellt man sich kurz vor, anschließend bekommt man ein Foto zum Thema Luftfahrt gezeigt, zudem man dann mittels Konversation ein paar Fragen beantwortet. Auf Englisch versteht sich.

Dabei wird bei einer Level-4-Prüfung nach ICAO auf folgende Kriterien geachtet.

Aussprache: Aussprache, Betonung, Sprechrhythmus und Tongebung sind von der Muttersprache oder regionalen sprachlichen Besonderheiten beeinflusst, beeinträchtigen die Verständlichkeit jedoch in der überwiegenden Zahl von Fällen nicht.

Struktur: Grundlegende grammatische Strukturen und Satzmuster werden kreativ verwendet und in der Regel gut beherrscht. Fehler können auftreten, insbesondere unter ungewöhnlichen oder unerwarteten Umständen, beeinträchtigen jedoch nur manchmal den Aussagegehalt.

Wortschatz: Umfang und Genauigkeit des Wortschatzes sind in der Regel ausreichend um sich zu allgemeinen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen wirkungsvoll zu äußern. Der Bewerber kann häufig erfolgreich umschreiben, vor allem, wenn Vokabular bei ungewöhnlichen oder unerwarteten Umständen fehlt.

Sprachgewandtheit: Der Bewerber spricht zusammenhängend und in angemessener Geschwindigkeit. Es kann gelegentlich zu einem Abreißen des Redeflusses beim Übergang von eingeübter oder phrasenhafter Rede zu spontanem Gespräch kommen. Dies behindert die Verständigung jedoch nicht. Er kann eingeschränkt Bindewörter und Wörter, die seine Auffassung im Gespräch unterstreichen (Diskursmarker), verwenden. Vom Bewerber verwendete Füllwörter lenken nicht ab.

Verständnis: Der Bewerber versteht überwiegend richtig bei allgemeinen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen, wenn der verwendete Akzent oder der Dialekt für einen internationalen Nutzerkreis ausreichend verständlich ist. Wenn der Bewerber einem sprachlichen oder situationsgebundenen Problem oder einem unerwarteten Geschehen gegenüber steht, kann das Verständnis des Bewerbers verlangsamt sein oder Rückfragen erforderlich machen.

Verhalten im Gespräch: Die Antworten erfolgen in der Regel unmittelbar und sind angemessen und aussagekräftig. Der Bewerber kann im Gespräch einen Gedankenaustausch einleiten und aufrechterhalten, auch im Fall eines unerwarteten Geschehens. Der Bewerber klärt scheinbare Missverständnisse angemessen durch Rückfragen auf.

Und wie läuft das ganze ab?

In meinem Fall erhalte ich ein Foto mit einem Flugzeug, das aufgeschraubt vor zwei Mechanikern auf einer Parkposition steht. Viel erzählen muss ich eigentlich gar nicht. Ich erläutere eigentlich nur was ich sehe. „Well, the cowling is open. It seems the mechanics are trying to fix the engine. They already opened their tool case. Maybe the passengers will be worried…“ Noch zwei Sätze mehr, dann scheint es dem Prüfer bereits zu reichen.

Ich erhalte ein unterschriebenes Prüfungsprotokoll, dass ich später samt BZF I beim Regierungspräsidium einreiche. Schließlich möchte ich, dass sowohl BZF I als auch Sprachbefähigung von Anfang an in der Lizenz mit eingetragen sind. Wäre doch nur alles so ein Spaziergang, wie dieser Sprachtest…